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Häufig gestellte Fragen zu konfituren-und-marmeladen

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Nach EU-Richtlinie 2001/113/EG ist die Bezeichnung „Marmelade" Zitrusprodukten (Orangen, Zitronen, Mandarinen, Grapefruits) vorbehalten. Alle übrigen süßen Fruchtaufstriche heißen korrekt „Konfitüre". Klöster halten diese Unterscheidung auf den Etiketten ein.