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Häufig gestellte Fragen zu konfituren-und-marmeladen
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Nach EU-Richtlinie 2001/113/EG ist die Bezeichnung „Marmelade" Zitrusprodukten (Orangen, Zitronen, Mandarinen, Grapefruits) vorbehalten. Alle übrigen süßen Fruchtaufstriche heißen korrekt „Konfitüre". Klöster halten diese Unterscheidung auf den Etiketten ein.
Traditionelle Klosterkonfitüren bestehen nur aus Früchten, Zucker (oder Honig) und Zitronensaft. Der Zucker selbst wirkt als natürliches Konservierungsmittel. Keine Industriepektine, Farbstoffe oder künstlichen Konservierer – deshalb ist die Farbe weniger einheitlich, der Geschmack aber authentischer.
Ungeöffnet: 18–24 Monate an einem kühlen, trockenen Ort. Geöffnet im Kühlschrank lagern und innerhalb von 3–4 Wochen verbrauchen. Tritt leichter Schimmel an der Oberfläche auf, nicht einfach abkratzen – das ganze Glas verwerfen, da sich Toxine darunter ausbreiten können.
Standardkonfitüren sind sehr zuckerreich (~40–60 g pro 100 g). Viele Abteien bieten Varianten „ohne Zuckerzusatz" mit Apfelsaft oder Honig, sie bleiben aber kalorienreich. Bei Diabetes vor regelmäßigem Verzehr stets einen Ernährungsberater konsultieren.








